Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 10. Februar 2025 · Wirksam ab: 10. Februar 2025
1. Definitionen
«Tellkraft» bezeichnet die Anwaltskanzlei Tellkraft, Hauptgasse 56, 4600 Olten, Schweiz.
«Mandantin / Mandant» bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die Tellkraft mit einer Leistung beauftragt.
«Leistung» bezeichnet die vertraglich vereinbarte anwaltliche oder beratende Dienstleistung.
«Vereinbarung» bezeichnet den schriftlichen Mandatsvertrag zwischen Tellkraft und dem Mandanten.
2. Geltungsbereich und Annahme
Diese AGB gelten für alle Leistungen von Tellkraft, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Durch die Unterzeichnung des Mandatsvertrags oder die ausdrückliche Auftragserteilung erkennt der Mandant diese AGB an.
Voraussetzung für eine Mandatierung ist, dass der Mandant handlungsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.
3. Leistungsbeschreibung
Tellkraft erbringt anwaltliche Beratungs- und Vertretungsleistungen im Bereich Familienrecht, insbesondere:
- Vermögenssicherungsberatung bei Trennung und Scheidung
- Entwicklung von Co-Elternschaftsrahmenwerken
- Internationales Familienrecht und grenzüberschreitende Streitbeilegung
Der genaue Leistungsumfang wird in der schriftlichen Vereinbarung festgelegt. Eine Verfügbarkeit ausserhalb der vereinbarten Bürozeiten wird nicht zugesichert.
4. Pflichten des Mandanten
Der Mandant verpflichtet sich:
- Alle für die Mandatsführung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäss zu übermitteln
- Dokumente und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen
- Erreichbar zu sein und auf Anfragen innert nützlicher Frist zu antworten
- Vereinbarte Honorare fristgerecht zu begleichen
5. Geistiges Eigentum
Alle von Tellkraft erstellten Dokumente, Pläne und Berichte sind für die persönliche Nutzung des Mandanten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Tellkraft, soweit dies nicht für den Verwendungszweck des Mandats notwendig ist. Die Website von Tellkraft und deren Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
6. Honorar und Zahlungsbedingungen
Das Honorar wird schriftlich vor Beginn des Mandats vereinbart. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug kann Tellkraft die Arbeit am Mandat unterbrechen und Verzugszins gemäss OR erheben.
Für aufwandsbasierte Mandate gilt der in der Vereinbarung festgelegte Stundensatz. Auslagen (z. B. Gerichtsgebühren, Übersetzungen) werden separat ausgewiesen.
7. Besondere Bestimmungen
Vermögenssicherungsberatung
Der schriftliche Sicherungsplan wird nach Abschluss beider Strategiesitzungen ausgehändigt. Änderungswünsche nach Übergabe des Plans können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Co-Elternschafts-Rahmenwerk
Der Co-Elternplan wird auf Basis der bei Mandatsbeginn erhobenen Informationen erstellt. Wesentliche spätere Änderungen der Familiensituation können eine Neubearbeitung erfordern.
Internationales Familienrecht
Bei grenzüberschreitenden Fällen können Kosten für Kooperationsanwälte und ausländische Verfahren entstehen, die zusätzlich verrechnet werden. Diese werden soweit möglich im Voraus abgeschätzt.
8. Haftungsausschluss
Tellkraft bemüht sich um sorgfältige rechtliche Beratung, kann jedoch keinen bestimmten Verfahrensausgang zusichern. Rechtliche Ergebnisse hängen von vielen Faktoren ab, die ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen.
Die Haftung von Tellkraft ist auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt, soweit dies nach Schweizer Recht zulässig ist. Für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
9. Freistellung
Der Mandant stellt Tellkraft von Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Mandanten beruhen, soweit Tellkraft kein eigenes Verschulden trifft.
10. Mandatsende und Kündigung
Jede Partei kann das Mandat schriftlich kündigen. Bei Kündigung durch den Mandanten werden erbrachte Leistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung in Rechnung gestellt.
Tellkraft kann das Mandat bei Zahlungsverzug, schwerem Vertrauensbruch oder wenn die weitere Mandatsführung mit den Berufsregeln unvereinbar wäre, niederlegen.
11. Streitbeilegung und Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen Schweizer Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist Olten, Kanton Solothurn, Schweiz.
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind die Parteien gehalten, eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Bei Beschwerden gegen die anwaltliche Tätigkeit steht die Aufsichtsbehörde des Kantons Solothurn zur Verfügung.
12. Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die Parteien verpflichten sich, ungültige Bestimmungen durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahe kommen.
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Tellkraft behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Die aktuell gültige Version ist auf der Website abrufbar.
13. Änderungen dieser AGB
Tellkraft informiert über wesentliche Änderungen per E-Mail oder durch einen Hinweis auf der Website. Die fortgesetzte Nutzung unserer Leistungen nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung.
14. Kontakt
Tellkraft
Hauptgasse 56
4600 Olten
Schweiz
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 62 287 54 13